Essen,
23
Juli
2020
|
13:19
Europe/Amsterdam

Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit durch hochwertige Stromzähler

Nico Vermöhlen untersucht für innogy Metering im Rahmen der Störungsanalyse beim Qualifikationsverfahren die Platine eines Zählers.

  • Neues Qualifikationsverfahren ermöglicht Verlängerung der Eichfrist von bis zu acht Jahren
  • Kunden der innogy Metering profitieren automatisch

Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit des Zählerbetriebs empfiehlt innogy Metering, auf qualitativ hochwertige Zähler zu setzen. „Diese Investition zahlt sich langfristig aus. Wir betreiben unsere ersten elektronischen Zähler bereits seit 20 Jahren im Netz“, betont Sven Bitter, Leiter Vertrieb der innogy Metering. Elektronische Stromzähler, die seit Anfang 2019 eingebaut werden, können mit Hilfe des neuen Qualifikationsverfahrens eine Verlängerung der Eichfrist von bis zu acht Jahren erhalten.

„Die Verlängerung der Eichfrist ist für Messstellenbetreiber sehr wichtig, um die Geräte länger im Netz zu belassen und den gesamten Betrieb der elektronischen Stromzähler wirtschaftlich handhaben zu können“, erklärt Dominique Klein, Teamleiter im Bereich Metering der Westnetz. „Wir sind sehr stolz, dass wir es trotz des engen Zeitplans geschafft haben, gemeinsam mit drei Zähler-Herstellern sieben Qualifikationsverfahren beim Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW anzumelden.“

In den sieben Qualifikationsverfahren der Westnetz stehen jeweils 396 Stromzähler pro Verfahren stellvertretend für alle Geräte der gesamten Bauart in Deutschland unter Beobachtung. Je nach Bauart und Hersteller sind das weit über 100.000 Geräte. Mindestens sechs Jahre lang werden die Stromzähler in den Qualifikationsverfahren im laufenden Betrieb im Netz daraufhin überprüft, ob sie in ihrem Messverhalten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auffällige Zähler, bei denen während des Netzeinsatzes eine Störung vermutet wird, müssen an die staatlich anerkannte Prüfstelle ENW 1 gegeben werden, deren Träger innogy Metering ist. Das betrifft zum Beispiel Zähler mit einem fehlerhaften Display, bei einem Totalausfall oder bei Schnittstellenfehlern. In der Prüfstelle analysieren die Fachexperten dann, ob ein technischer Fehler vorliegt, bei dem das Gerät selber die Ursache ist. Weichen weniger als sechs Zähler von den gesetzlichen Vorgaben ab, gilt das Qualifikationsverfahren als bestanden. Anschließend folgt das Stichprobenverfahren, bei dem die Eichfrist der Zähler um bis zu acht Jahre verlängert werden kann. Wurde das Qualifikationsverfahren aber nicht bestanden, ist lediglich eine Verlängerung der Eichfrist um zwei Jahre möglich.

Bereits jetzt könnten Kunden, die über die qualitätsgesicherte Gerätebeschaffung der innogy Metering ihre Stromzähler beziehen, automatisch von einem bestandenen Qualifikationsverfahren der Westnetz profitieren. „So haben auch unsere über 100 Stadtwerke-Kunden die Möglichkeit, für ihre baugleichen Zähler das wirtschaftliche Stichprobenverfahren durchzuführen und die Eichfrist ihrer Zähler um bis zu acht Jahre zu verlängern. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rahmen der unternehmensübergreifenden Stichprobe kann dadurch wie bisher fortgesetzt werden“, so Bitter.