21
Juli
2017
|
00:00
Europe/Amsterdam

Neuenrade und innogy vereinbaren Konzessionen für Strom und Gas

  • Gaskonzession gilt für das gesamten Stadtgebiet, Stromkonzession für die Stadtteile Affeln, Altenaffeln, Blintrop und Küntrop
  • Langjährige Partnerschaft wird fortgeführt

Die Stadt Neuenrade hat heute mit der innogy SE einen neuen Gaskonzessions­vertrag für das gesamte Stadtgebiet und für die Ortsteile Affeln, Altenaffeln, Blintrop und Küntrop einen neuen Stromkonzessionsvertrag geschlossen. Bürgermeister Antonius Wiesemann, sein Allgemeiner Vertreter Gerhard Schumacher sowie Frank Eikel, Leiter der Region Südwestfalen von innogy, unterzeichneten heute die Verträge. Die Stadt vertraut damit den Betrieb dieser Energieversorgungsnetze weiterhin innogy an.

Vorangegangen war ein öffentlicher Wettbewerb für interessierte Netzbetreiber um die Konzessionierung. Der Stadt lagen zunächst mehrere Interessenbekundungen vor. Nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens fiel die Entscheidung zu Gunsten von innogy.

„Wir haben uns entschieden, die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit innogy fortzusetzen, weil der neue Konzessionsvertrag für unsere Bürger sowie für Gewerbe- und Industriebetriebe perspektivisch leistungsfähige und zuverlässige Netze sicherstellt“, sagte Bürgermeister Antonius Wiesemann. Auch innogy blickt positiv auf die weitere Zusammenarbeit. „Die Energieversorgung ist das traditionelle Kerngeschäft von innogy. Deswegen freuen wir uns, dass der Rat einstimmig beschlossen hat, die Partnerschaft mit innogy in den kommenden Jahren fortzuführen“, sagte Frank Eikel.

Die Bürger mit Energie zu versorgen, gehört zu den grundlegenden Interessen einer Kommune. Um dies zu erfüllen, erteilt die Kommune dem Energieversorgungsunternehmen im Rahmen eines Konzessionsvertrages das Recht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze zur Verlegung von Versorgungsleitungen in Anspruch zu nehmen (Wegerecht). Das Energieversorgungsunternehmen verpflichtet sich im Gegenzug dazu, eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten und die gesetzlich höchst zulässige Konzessionsabgabe an die Kommune zu zahlen.