18
Juni
2018
|
14:32
Europe/Amsterdam

Stichprobenverfahren ermöglicht wirtschaftlichen und nachhaltigen Messstellenbetrieb

Jonas Teller-Weyers, Stellevertretender Prüfstellenleiter der innogy Metering (r.), und sein Kollege Sigmund Rommerskirch überprüfen mehrere Balgengaszähler im Zuge des Stichprobenverfahrens.

  • Qualität der Gaszähler in Deutschland ist sehr hoch
  • Lebensdauer wird optimiert

Die staatlich anerkannte Prüfstelle für Gaszähler GNW 15 der innogy Metering hat erfolgreich das diesjährige Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist von Balgengaszählern abgeschlossen. Rund 160.000 Gaszähler der Partnerunternehmen von innogy Metering haben den Test bestanden und dürfen damit weitere vier Jahre im Netz bleiben. „Die Qualität der Gaszähler in Deutschland ist sehr hoch“, erklärt Jonas Teller-Weyers, stellvertretender Prüfstellenleiter der innogy Metering. „Die Durchfallquote lag in diesem Jahr bei 0,22 Prozent.“

Damit ist das Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist von Balgengaszählern ein wichtiger Bestandteil für einen wirtschaftlichen und nachhaltigen Messstellenbetrieb. Das sieht auch die Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Paragraph 35 „Verlängerung der Eichfrist auf Grund von Stichprobenverfahren“ so vor. „Die Eichfrist von Haushaltsbalgengaszählern beträgt acht Jahre und kann durch das Verfahren mehrmals um jeweils vier Jahre verlängert werden“, so Teller-Weyers. „Unsere Partner haben so alleine in diesem Jahr Investitionskosten von circa 16 Millionen Euro eingespart.“

Für die Stichprobe werden baugleiche Zähler nach Bauartzulassung/ Baumusterprüfbescheinigung, Größe und Eichjahr zu einem Los zusammengefasst. Daraus wird eine zufällige Stichprobe gezogen. Die Stichproben-Zähler werden ausgebaut und zur Prüfstelle nach Recklinghausen geschickt. Bestehen die Geräte den Test, dürfen alle Zähler des Loses weiter im Netz bleiben. „Wir sind eine der wenigen staatlich anerkannten Prüfstellen, die diese Dienstleistung für Balgengaszähler deutschlandweit anbietet“, betont Teller-Weyers. „Stadtwerke brauchen keine Sorgen bezüglich des Verfahrens oder der Zusammenarbeit mit den Behörden zu haben. Wir unterstützen unsere Partner hier umfassend - das ist unser tägliches Geschäft!“

Das Stichprobenverfahren wird jeweils am Anfang eines Kalenderjahres durchgeführt, damit möglicherweise auszutauschende Zähler noch rechtzeitig bis zum Jahresende gewechselt werden können. Auch die Lebensdauer von Stromzählern kann durch ein Stichprobenverfahren verlängert werden. innogy Metering betreibt dazu in Essen die Prüfstelle für Stromzähler ENW 1.